|
Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung,Unterstützungskasse,
Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds
Ihre
Spezialisten rund um die betriebliche Altersvorsorge
|
Betriebliche
Altersvorsorge
ist eine Möglichkeit, Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen im
Versorgungsfall (Alter, vorzeitiger Tod, Invalidität) abzusichern.
Es entstehen folgende Durchführungswege zur Verfügung, die auch
miteinander kombiniert werden können:
| Kurzbeschreibung |
geeignete Arbeitnehmer |
Direktzusage
ist eine unmittelbare Versorgungszusage
des Arbeitgebers.
Dafür werden in der Bilanz entsprechende
Pensionsrückstellungen gebildet, die den zu versteuernden Gewinn
schmälern. |
Leitende Angestellte und
Gesellschafter-Geschäftsführer, sowie alle Arbeitnehmer/innen, die
an einer Entgeltumwandlung interessiert sind. |
Unterstützungskasse
Rechtlich selbstständige
Sozialeinrichtung (eingetragener Verein oder GmbH) eines oder
mehrerer Unternehmen.
Die Finanzierungmittel für die
Unterstützungskasse stellen für den Arbeitgeber innerhalb bestimmter
Grenzen steuermindernde Betriebsausgaben dar.
Auch als
Entgeltumwandlung. |
Alle Arbeitnehmer sowie leitende
Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer (sofern sie nicht den
überwiegenden Teil der Leistungsempfänger darstellen. |
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als
Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge auf das Leben der
Arbeitnehmer (versicherte Personen) ab, wobei den Arbeitnehmern bzw.
Hinterbliebenen ein Bezugsrecht eingeräumt wird.
Die Beiträge können
als freiwillige Sozialleistungen vom Arbeitgeber aufgebracht werden
(klassische Direktversicherung) oder durch den Gehaltverzicht des
Arbeitnehmers (Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung)
bestritten werden, dies auch im Rahmen der Riester-Rente (§10 a
EStG) |
Alle Arbeitnehmer |
Pensionskasse
Von einem oder mehreren Großunternehmen
getragener und finanzierter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
der Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige erbringt.
Die
Beiträge sind für den Arbeitgeber steuermindernde Betriebsausgaben.
Zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer sind möglich. Auch für
Riester-Rente (§10aEStG) möglich. |
Alle Arbeitnehmer |
Pensionsfonds
Steuerpflichtige Einrichtung
(Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit),
die kein Versicherungsunternehmen ist, aber trotzdem der Aufsicht
durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt.
Die relative Freiheit bei der Gestaltung der Kapitalanlagen
verspricht bei Leistungszusagen - je nach Anlagestrategie -
höhere Ablaufleistungen, aber auch höhere Risiken. Bei
Beitragszusagen mit Mindestleistung vergleichbar mit
fondsorientierten Rentenversicherungen. Auch für Riester-Rente (§10
a EStG) möglich. |
Alle Arbeitnehmer, leitende Angestellte
und Gesellschafter-Geschäftsführer |
Alle Wege sind arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert möglich.
Ein Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung besteht aber nur für
Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
|