Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung,Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds
Ihre Spezialisten rund um die betriebliche Altersvorsorge
 

 

 

Sigismund Rohrbach
 Berater

Uwe Mauksch
Berater

Gabriele Krüger
Angebotsabteilung und Verwaltung
Büro Büden

   
Wir beraten Sie gern unverbindlich und selbstverständlich kostenlos.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail!


Betriebliche Altersvorsorge
ist eine Möglichkeit, Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen im Versorgungsfall (Alter, vorzeitiger Tod, Invalidität) abzusichern.
Es entstehen folgende Durchführungswege zur Verfügung, die auch miteinander kombiniert werden können:
 
Kurzbeschreibung geeignete Arbeitnehmer
Direktzusage
ist eine unmittelbare Versorgungszusage des Arbeitgebers.
Dafür werden in der Bilanz entsprechende Pensionsrückstellungen gebildet, die den zu versteuernden Gewinn schmälern.
Leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer, sowie alle Arbeitnehmer/innen, die an einer Entgeltumwandlung interessiert sind.
Unterstützungskasse
Rechtlich selbstständige Sozialeinrichtung (eingetragener Verein oder GmbH) eines oder mehrerer Unternehmen.
Die Finanzierungmittel für die Unterstützungskasse stellen für den Arbeitgeber innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernde Betriebsausgaben dar.
Auch als Entgeltumwandlung.
 Alle Arbeitnehmer sowie leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer (sofern sie nicht den überwiegenden Teil der Leistungsempfänger darstellen.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge auf das Leben der Arbeitnehmer (versicherte Personen) ab, wobei den Arbeitnehmern bzw. Hinterbliebenen ein Bezugsrecht eingeräumt wird.
Die Beiträge können als freiwillige Sozialleistungen vom Arbeitgeber aufgebracht werden (klassische Direktversicherung) oder durch den Gehaltverzicht des Arbeitnehmers (Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung) bestritten werden, dies auch im Rahmen der Riester-Rente (§10 a EStG)
Alle Arbeitnehmer
Pensionskasse
Von einem oder mehreren Großunternehmen getragener und finanzierter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige erbringt.
Die Beiträge sind für den Arbeitgeber steuermindernde Betriebsausgaben. Zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer sind möglich. Auch für Riester-Rente (§10aEStG) möglich.
Alle Arbeitnehmer
Pensionsfonds
Steuerpflichtige Einrichtung (Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), die kein Versicherungsunternehmen ist, aber trotzdem der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt.
Die relative Freiheit bei der Gestaltung der Kapitalanlagen verspricht bei  Leistungszusagen - je nach Anlagestrategie - höhere Ablaufleistungen, aber auch höhere Risiken. Bei Beitragszusagen mit Mindestleistung vergleichbar mit fondsorientierten Rentenversicherungen. Auch für Riester-Rente (§10 a EStG) möglich.
Alle Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer

Alle Wege sind arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert möglich.
Ein Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung besteht aber nur für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. 


zurück